Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken, der Vermietung von Geschirr und Möbeln und der Bereitstellung von Personal und sonstigen Dienstleistungen unabhängig vom Ort der Belieferung.
2. Wir liefern, leisten und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer AGBs.
3. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
4. Die Vereinbarung von Lieferungen und Dienstleistungen werden mit Bestätigung durch Vin’s Catering für beide Seiten bindend.
5. Ist das Angebot nicht von beiden Seiten unterschrieben, kann keine Erfüllung verlangt werden.
6. Nach Zustellung der Auftragsbestätigung sind alle vorher getroffenen mündlichen oder per Mail getroffenen Vereinbarungen nichtig. Deshalb bitten wir unsere Kunden die Auftragsbestätigung sorgfältig zu lesen und fehlende Wünsche unmittelbar aufnehmen zu lassen.
7. Sollten am Tag der Veranstaltung weitere Dienstleistungen oder Änderungen vom unterzeichneten Vertrag gewünscht werden, so versuchen wir dies nach Möglichkeit zu tun, allerdings behalten wir uns vor, die zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Preise

8. Die Preise in unserem Catering Angebot sind außer Haus Preise.
9. Die dem Auftraggeber überlassene Preisliste ist unverbindlich.
10. Es gelten jeweils die Preise unseres individuellen Vertragsangebots.
11. Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass für die reine Essensanlieferung der ermäßigte Umsatzsteuersatz von z.Zt. 7 % gilt. Sobald weitere Leistungen hinzukommen, ist der volle Umsatzsteuersatz von z.Zt. 19% auf die gesamte Dienstleistung anzuwenden.

Personal / Personalzeiten / Verbrauchsmengen

12. Die Anzahl der benötigten Mitarbeiter wird nach unseren Erfahrungen eingesetzt. Sollte diese durch den Auftraggeber reduziert werden, garantieren wir nicht für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Eine vom Auftraggeber gewünschte Mindestzahl von Mitarbeitern ist mit uns gesondert zu vereinbaren.
13. Die Arbeitszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
14. In Angeboten angegebene Arbeitsstunden oder circa Verbrauchsmengen stellen Schätzungen dar. Berechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, bzw. die tatsächlich verbrauchte Menge. Wir versuchen aus unserer Erfahrung heraus immer möglichst genaue Angebote zu erstellen. Aber Veranstaltungen sind unterschiedlich und variieren meist sehr, aus diesem Grund kann es zu Abweichungen kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
15. Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass seine Gäste das Lokal rechtzeitig verlassen, wenn er diese Mehrkosten nicht bezahlen möchte.

Bruch / Schäden

16. Bruch- und Schwundmengen werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis separat berechnet und können daher nicht Teil des Angebotes sein, da Sie erst während des Events entstehen.

Mängel

17. Bitte überprüfen Sie die Speisen/Waren bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen sie diese sofort an, damit wir noch während des Events reagieren können. Sollte keine Beanstandung der Speisen/Ware nach Eintreffen stattfinden, gelten die Ware/Mietgegenstände als angenommen und ist später zur vollen Zahlung gültig. Die im Angebot beschriebenen Zutaten und Garnituren sind nicht bindend. Änderungen auf Grund saisonale oder qualitativer Schwankungen behalten wir uns vor.

Haftung

18. Wir sind uns darüber im Klaren, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem gemieteten Inventar führt.
19. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter. Aus diesem Grund weisen wir daraufhin, dass bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie der Vermeidung von Schäden an seinem Eigentum und Besitz zu treffen hat.
20. Bei besonders empfindlichen Inventar hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Inventar auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. zu schützen. Der Kunde hat uns sofort zu informieren, wenn unser Mietgegenstand oder sein Eigentum beschädigt/reparaturbedürftig ist.
21. Wir unterhalten selbstverständlich eine Betriebshaftpflichtversicherung für durch uns verursachte Schäden an Dritte. Aber auch diese greift nur, wenn der Schaden auch uns gegenüber unverzüglich angezeigt wird. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
22. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet haben, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
23. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. Ebenso wenig haften wir für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Auftraggebers selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.

Eigentumsrecht

24. Der Kunde darf die Mietgegenstände nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort benutzen.
25. Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

GEMA

26. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt in jedem Falle der Auftraggeber.

Verjährung

27. Alle Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, wenn er Unternehmer ist, in 12 Monaten, ansonsten verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
28. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.