Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Vin´s Catering. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Leistungen, Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
Alle Preise in Katalogen, Listen und Angeboten verstehen sich, soweit nicht gesondert ausgewiesen, als Nettopreise. Die gültige gesetzliche MwSt. wird gesondert berechnet. Der Leistungserbringer ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Rechnungsbetrag ist bei Rückgabe der gestellten Behälter und Besteckteile in Bar oder EC-Zahlung zu leisten. In Ausnahmefällen kann die Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
Falls nicht gesondert vereinbart sind die gestellten Behälter und Besteckteile zu Vin´s Catering, Katharinastr. 1, 76287 Rheinstetten zurückzubringen. Die Position ungereinigte Rückgabe entfällt bei sauberer und gereinigter Rückgabe.
Im Preis enthalten ist das benötigte Vorlegebesteck, Wärmebehälter Caving Dishes mit Brennpaste (Elektrisch Betriebene Wärmebehälter Caving Dishes auf Anfrage und Aufpreis) und eine Menükarte mit Auflistung der bestellten Speisen und Kennzeichnung der Allergene (Einzelkarten für die jeweiligen Speisen müssen in Eigenleistung erstellt werden).
Pflichten des Leistungsnehmers
Der Leistungsnehmer hat alles zu unterlassen, was Schäden an den Mietsachen verursachen kann und über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht. Er ist für die Sicherheit der Veranstaltung alleine verantwortlich. Er verpflichtet sich, die Einhaltung der für die Veranstaltung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen, gegebenenfalls erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Abnahmen einzuholen und zu veranlassen, und erforderlichenfalls ein angemessenes Brandschutzkonzept und Sicherheitskonzept zu erstellen und umzusetzen, beispielsweise in angemessenem Umfang Sicherheitspersonal einzusetzen.
Der Leistungsnehmer ist ohne die Erlaubnis des Leistungserbringers nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie unter zu vermieten. Die Mietsache ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Bei besonders empfindlichen Inventar hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Inventar auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. zu schützen. Der Kunde hat uns sofort zu informieren, wenn unser Mietgegenstand oder sein Eigentum beschädigt/reparaturbedürftig ist.
Stornierung durch den Leistungsnehmer
Storniert der Leistungsnehmer Cateringdienstleistungen schriftlich zwischen dem 30. und 15. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin, so ist er verpflichtet, eine Pauschale zur Abgeltung der weiteren Leistungen und Lieferungen in Höhe von 30% des entgangenen Speisenumsatzes laut Angebot zu zahlen.
Storniert der Leistungsnehmer Cateringdienstleistungen schriftlich zwischen dem 14. und dem 4. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin, so ist er verpflichtet, eine Pauschale zur Abgeltung der weiteren Leistungen und Lieferungen in Höhe von 70% des entgangenen Speisenumsatzes laut Angebot zu zahlen,
Storniert der Leistungsnehmer Cateringdienstleistungen storniert der Leistungsnehmer schriftlich zwischen dem 3. und letzten Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin werden alle Kosten wie im Angebot zu 100% in Rechnung gestellt.
Anfallende Stornokosten bei extern beauftragten Dienstleistern wie Personal-, Messebau-, Technikdienstleister und extern angemieteten Locations werden dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt.
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei Cateringdienstleistungen
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% wird berücksichtigt, wenn sie spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Leistungserbringer schriftlich mitgeteilt wird und der Leistungserbringer zustimmt; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
- Danach wird eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um höchstens 3% berücksichtigt. Eine Erhöhung wird entsprechend der höheren Teilnehmerzahl abgerechnet (diese sollte bis drei Tage vor Veranstaltung bekannt sein).
- Verschiebt der Leistungsnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Leistungserbringer die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten der Veranstaltung, so ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Leistungserbringer die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und Ausgaben zu erstatten.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Für mitgebrachte oder bereitgestellte Speisen und Getränke durch den Leistungsnehmer übernimmt Vin´s Catering keine Haftung oder Gewährleistung.
Personal
Vin´s Catering haftet nur für Eigenes Personal. Für Servicekräfte des Auftraggebers wird keinerlei Haftung übernommen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels EDV gem. §33 BWSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Gerichtstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit zulässig, der Sitz von Vin´s Catering. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.